Wer? Ido-Verband
Wie viel? 226,20 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein
Es ist mal wieder an der Zeit, an eine fehlende oder unzureichende Verpackungsregistrierung zu erinnern, da es hierzu immer und immer wieder Abmahnungen (durch den Ido-Verband) gibt. Durch unseren Bericht zur jährlichen Mengenmeldung hat unsere Redaktion wieder ein paar Händler erreicht, denen die Regelungen aus dem Verpackungsgesetz noch nicht geläufig sind. Daher hier die Kurzfassung, die eine lästige und unnötige Abmahung ausmerzen wird:
Da jeder Online-Händler zwangsläufig Verpackungen für den Versand der Waren an den Endkunden verwendet, muss er sich im Herstellerregister registrieren lassen, bevor er die Verpackungen erstmals in den Verkehr bringt (§ 9 Verpackungsgesetz).
Das hat für die Praxis zur Folge, dass nahezu jeder Online-Händler verpflichtet ist, sich bei der zuständigen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in dem dort geführten Register zu registrieren. Händler sollten sich diesen Aufwand auch unbedingt machen und die Registrierung nachholen oder bei Bedarf fehlende Angaben ergänzen. Die Angaben im Register werden dann teilweise für jedermann einsehbar veröffentlicht, was es den Abmahnern so leicht macht. Hier gibt es noch einmal ausführliche Hinweise von Händlerbund in einem umfangreichen Whitepaper.
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vielleicht ein etwas ungewöhnlicher Kommentar... Wo soll das alles eigentlich noch enden mit den ganzen Verordnungen? Es ist mittlerweile schon so viel geworden das man es gar nicht mehr wagen kann einen Handel zu betreiben, weil schon im kleinsten Artikel 20 Abmahngründe vorhanden sind. Das heißt also bevor ich einen Online Shop gründe sollte ich erst mal 10 Jahre lang alle Gesetze und Verordnungen studieren. Wenn ich damit fertig bin fang ich aufgrund der nahezu täglichen Änderungen wieder von vorne an. Und alles nur damit sich irgendwelche Idioten mit irgendeinem Kram die Taschen füllen können, weil Sie irgendeine Idee mit irgendeiner dummen Verordnung haben. Anwälte reiben sich dann die Hände weil Sie mit Abmahnungen wieder ordentlich Geld verdienen und zusehen können das Sie wieder ein paar Geschäfte in die Insolvenz treiben können. Packt euch alle mal an den Kopf was hier in Deutschland abgeht.
Heute im Newsletter "Gesetz gegen Abmahnmissbrauc h", das ist wohl die erste gute Nachricht seit Jahren.
Macht euch mal Gedanken dazu...
Gruß, Stephan
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