Wer? u.a.: Harald Durstewitz (durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Wie viel? 480,12 Euro
Betroffene? Ebay-Händler
In den unzähligen vergangenen Abmahnmonitoren auf unserem Infoportal war kein Thema so oft vertreten wie der fehlende Hinweis auf die OS-Plattform. Mittlerweile haben das die meisten Händler auch umgesetzt. Da müssen die Abmahner nun etwas tiefer in die Trickkiste greifen und das Gesetz liefert genug Material. Aus aktuellem Anlass möchten wir daher noch einmal auf die unzähligen Abmahnungen hinweisen, die unter anderem über die Kanzlei Sandhage sowie aktuell wieder vermehrt über die Kanzlei Fareds im Namen ihrer jeweiligen Mandanten versendet werden.
Laut der sog. ODR-Verordnung besteht für Online-Händler in der Europäischen Union eine Verpflichtung, auf ihren Webseiten mit Kaufmöglichkeit einen Link zur europäischen OS-Plattform einzustellen. So weit so gut. Doch genau dieser Link ist die Achillesferse vieler Händler, insbesondere auf Plattformen. Während die Ergänzung des Hinweises generell einfach machbar ist, treten bei der Umsetzung offenbar noch Schwierigkeiten und Unklarheiten auf. Dafür sprechen die unzähligen Abmahnungen, die der Händlerbund täglich bearbeitet.
Daher an dieser Stelle noch einmal der dringende Aufruf, es den Abmahnern nicht mehr so einfach zu machen. Folgender Hinweistext sollte im Impressum ergänzt werden: „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.“
Bei Ebay kann man sich beispielsweise ebenfalls einfach mit einem html-Code behelfen, der einen anklickbaren Link in den Verkäuferinformationen erzeugt. Eine genaue Anleitung und den html-Code gibt beispielsweise der Händlerbund.
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