Besonders Verbraucherverbände mahnen Online-Händler ab, die gesundheitsbezogene Aussagen verwenden, obwohl sie das nicht dürfen. Rechtsgrundlage für diese Abmahnung ist die Health-Claims-Verordnung, die übersetzt etwa „Gesundheitsbehauptungen-Verordnung“ heißt. Sie legt fest, wann und auch wie nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel getätigt werden dürfen.
Die Verordnung hat den Schutz des Käufers im Sinn: Dieser soll durch falsche Heilsversprechen nicht zum Kauf verführt werden.

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Diese Form der Zensur ist einer angeblich freiheitlichen Demokratie absolut unwürdig!
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