Wer? Simone Sommer (über die Kanzlei Estel & Feise)
Wie viel? 1211,50 Euro
Was? Werbung mit Garantien ohne Garantiebedingungen
Viele Händler wollen eine Garantie zu Recht mit in ihre Werbung und Artikelbeschreibung aufnehmen, denn beim potentiellen Kunden weckt diese Vertrauen und ist vielleicht das Zünglein an der Waage, doch nicht bei der Konkurrenz zu kaufen. Es gibt jedoch kaum etwas, was so viele Abmahnungen produziert, wie die Garantien-Werbung. Eine Werbung mit einer Garantie ist ein gefundenes Fressen für Abmahner, denn die wenigsten Händler halten die gesetzlichen Informationspflichten im Zusammenhang mit der Garantien-Werbung ein.
In Abmahnungen kommen überwiegend zwei Arten von vorgeworfenen Verstößen vor. Zum einen sind das die Fälle, in denen der Online-Händler über das Bestehen einer Garantie informiert hat, aber nicht über deren Bedingungen. Dies gilt auch – wie in unserem Abmahnbeispiel – wenn die Garantie lediglich auf dem Produktfoto als Logo oder dem Karton, der auf dem Foto zu sehen ist, beworben wird. Zum anderen vergessen Online-Händler oft, nach bestehenden Garantien der Hersteller oder Dritter zu forschen und informieren daher überhaupt nicht über diese. Dazu wären sie aber verpflichtet.
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