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Lemonaid: Noch immer zu wenig Zucker

Veröffentlicht: 16.09.2020
imgAktualisierung: 16.09.2020
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
16.09.2020
img 16.09.2020
ca. 2 Min.
Sorten von Lemonaid
© https://lemon-aid.de/
Lemonaid bekommt erneut Ärger. Die Getränke haben einfach zu wenig Zucker.


Limonade muss laut Leitsätzen für Erfrischungsgetränke mindestens sieben Prozent Zucker erhalten. Sonst darf sie sich nicht Limonade nennen. In Zeiten, wo in anderen Ländern aufgrund der Gesellschaftskrankheit Fettleibigkeit darüber diskutiert wird, Softdrinks für Minderjährige ganz zu verbieten, wirkt dieser Leitsatz doch etwas antiquiert. Nichtsdestotrotz besteht er und beschert dem Hersteller Lemonaid erneut Ärger.

1,5 Prozent zu wenig Zucker

Diesmal ist es der Verbraucherschutz der Stadt Bonn, der den Herstellern von Lemonaid das Produkt versüßen will: In der Kritik steht die Sorte Maracuja, in der lediglich 5,5 Prozent Zucker enthalten ist. Nach den Leitsätzen für Limonade darf sie also nicht so genannt werden.

Die Gründer des Unternehmens Paul Bethke und Felix Langguth geben sich laut W&V aber nicht geschlagen: Mittlerweile haben sie sogar eine Limonade auf den Markt gebracht, die ganz ohne Zucker auskommt. Außerdem wollen sie heute der Ernährungsministerin Julia Klöckner ein Denkmal aus Zucker in Berlin setzen. Schließlich hat diese sich den Kampf gegen den Zucker verschrien.

Kein neues Problem

Das ist nicht das erste Mal, dass Lemonaid wegen des zu geringen Zuckeranteils Ärger bekommt: Bereits im letzten Jahr bekamen sie Post vom Bezirksamt Hamburg-Mitte. Die Behörde schlug dem Hersteller zwei Möglichkeiten vor: Entweder eine Namensänderung oder mehr Zucker. Aufgrund der zahlreichen Kritik ruderte die Behörde aber zurück: Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks wollte sich stattdessen dafür einsetzen, dass die Leitsätze für Lebensmittel überprüft werden. Daraus scheint bisher allerdings nichts geworden zu sein.

Veröffentlicht: 16.09.2020
img Letzte Aktualisierung: 16.09.2020
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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