Sei es das Gold der Lindt-Hasen, das Nivea-Blau oder das Rot der Sparkassen. Nicht nur Wörter, Grafiken oder Klänge können als Marke geschützt werden. Auch Farben können seit 1995 unter Umständen als sog. Farbmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden. Die Hürden sind allerdings sehr hoch, denn eine Farbmarke kann nur eingetragen werden, wenn sie die sog. Verkehrsdurchsetzung erreicht hat, also die Mehrheit der Menschen die Farbe einer Firma oder einem Produkt zuschreiben. Und der Deutsche sieht nun eben im Zusammenhang mit der Telekom nicht Rot, sondern Magenta.
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