Jeder, der mit Online-Handel zu tun hat und in letzter Zeit auf einem deutschen Privatsender bei der beginnenden Werbung nicht sofort genervt umgeschaltet hat, ist möglicherweise über den neuen Werbespot des Limoherstellers Bionade gestolpert. Für alle, die noch nicht wissen, worum es geht: Im Spot geht es darum, dass die Bionade-Anwälte nicht glücklich mit der Werbung für die beiden Sorten naturtrübe Zitrone und naturtrübe Orange waren, denn, was schon seit einem Jahr neu ist, ist eben nicht mehr ganz so neu. Beide Sorten kamen Anfang 2019 auf den Markt. Ein „noi“ sei aber okay.
Otto Normalverbraucher wird vermutlich gedacht haben, mmh Limo, lecker! Das mit der umgefallenen Zitrone am Ende, lustig. Alle Zuschauer, die auch nur entfernt etwas mit dem E-Commerce zu tun haben, werden jedoch eine weitere Message bemerkt haben.
Wie alle Online-Händler bestätigen können, sind Abmahnungen das stetige Damoklesschwert, was über der gesamten Branche, gar über dem gesamten Handel, schwebt. Eigentlich geht fast gar nichts, ohne dass eine Heerschar von Anwälten jedes Template, jede Artikelbeschreibung oder noch so kleinen Websitepixel freigegeben hat. Nun werden die ersten Rufe kommen, die Großen haben ein besser gefülltes Bankkonto, können es sich ja leisten. Stimmt. Aber wie in diesem Fall steht ein teuer produzierter Werbespot oder das komplette Image auf dem Spiel. Also sitzen wir eben doch alle in einem Boot.
Ach ja, denen geht es genau wie mir, wird sich wohl der eine oder andere gedacht haben. Da macht es wohl doch keinen so großen Unterschied, ob es der kleine Ein-Mann-Teilzeit-Online-Händler ist oder Amazon. Oder eben Bionade. Grund genug für uns, mal bei Bionade nachzufragen, wie es zu der Werbung kam und wie man bei dem Limonadenhersteller zum Thema Abmahnungen steht.
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