Es gibt Themen, die kennt so nur der Online-Handel. Dazu gehören Informationspflichten, das Widerrufsrecht an sich oder die Werbung per E-Mail-Newsletter. Genausoviel kann dort jedoch auch schief gehen, denn Online-Händler stehen immer auf dem virtuellen Präsentierteller.
Wer? Ido Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein
Das Muster-Widerrufsformular, das sich standardmäßig unter jeder Widerrufsbelehrung befindet, ist weder schön noch besonders praxistauglich. Sowohl Verbraucher als auch Händler schenken ihrem deshalb wenig Beachtung. Nichtsdestotrotz: Schon 2014 (!) ist das Muster-Widerrufsformular eingeführt worden. Online-Händler sind verpflichtet, dem Verbraucher dieses Muster-Widerrufsformular im Zusammenhang mit der Belehrung über das Widerrufsrecht zur Verfügung zu stellen, auch wenn es vermutlich kaum jemand benutzen wird. Verletzen Händler die Pflicht zur Information, wie in diesem Fall, kann es zu einer Abmahnung kommen.
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