Unter Werbung versteht der Jurist nicht nur das, was auf Werbebannern steht, sondern im Grunde genommen jede Aussage, die den Kunden in seiner Kaufentscheidung beeinflussen kann, was ehrlich gesagt alles sein kann.
Daher kann bereits die unbedarfte Aussage in der Fußzeile einem Händler teuer zu stehen kommen. Was da genau abgemahnt wird, zeigt unser Abmahnmonitor.
Versicherter Versand im B2C-Shop
Wer? Ido-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen
Man liest sehr oft, dass Händler ihre Ware versichert verschicken. Doch Vorsicht: Wer als Unternehmer an Verbraucher handelt, sollte die Finger von dieser Aussage lassen. Die Aussage kann beim Kunden den Eindruck erwecken, er sei besonders gut bei dem Händler aufgehoben und müsse bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernehmen. Das Problem dabei ist, dass Verbraucher für den Transportweg ohnehin schon per Gesetz nicht haften. Anders als beim B2B-Geschäft, haftet der Unternehmer beim B2C-Handel bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Ware wie vereinbart beim Kunden gelandet ist.
Wie sie dort landet, ist also komplett irrelevant. Ob versichert, oder nicht: Geht die Ware auf dem Transportweg verloren oder wird beschädigt, haftet der Händler und muss im Rahmen des Gewährleistungsrechts für die Erfüllung des Vertrages einstehen.
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