Wirklich?
Als Vergleich bringt der Markeninhaber dabei an, dass WEBINAR® „ähnlich, wie den bekannten Marken Tempo® (Papiertaschentücher), PLEXIGLAS® (Avrylgläser), UHU® (Klebstoff), tesa® (Klebefilme) und viele mehr“ als Synonym für den eigentlichen Begriff verwendet werde.
Der Vergleich, der hier gezogen wird, hinkt – und das so stark, dass er bereits einen Rollstuhl benötigt. Herr Keller suggeriert durch diesen Vergleich zum einen, dass es das R im Kreis benötige, damit ein markenrechtlicher Schutz bestehe, zum anderen verkennt er, dass die beispielhaft aufgeführten Marken eigene Wortschöpfungen der Unternehmen sind, die für die Produkte verwendet werden. Natürlich ist das Wort Tempo mittlerweile so im Wortschatz vorhanden, dass so manch einer sagt: „Hast du mal ein Tempo?“ und eigentlich nur irgendein Papiertaschentuch möchte. Anders als beim WEBINAR® werden die aufgeführten Marken aber seit Jahrzehnten von den Unternehmern im geschäftlichen Verkehr genutzt. Dass die Marken mittlerweile Synonyme sind, spricht für eine besonders starke und gelungene Markenbildung.
Bei der Markenrechtsrecherche durch die Händlerbund Partnerkanzlei ITB konnte allerdings keinerlei Verwendung der Marke – auch nicht in Form von WEBINAR® – festgestellt werden. Es ist also nicht so, dass das Wort vom Markeninhaber so verwendet wurde, dass es durch eben diese unternehmerische Verwendung zum Synonym wurde.
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