Wer sein Auto liebt, der schiebt?! Von der Mütze über die Gurtpolster bis hin zum Schlüssel gibt es alles, was das Autoliebhaberherz begehrt und ihn auch fernab vom Wagen an das Fortbewegungsmittel denken lässt. Die meisten Händler dürfen die Logos der bekannten Marken jedoch nicht legal nutzen.
Wer? Audi AG (über die Kanzlei Kessler Kaiser)
Wie viel? 2305,40 Euro
Betroffene? Händler von KfZ-Zubehör
Was? Markenrechtsverletzung „Audi“ etc.
Audi-Abmahnungen oder Abmahnungen anderer deutscher Automobilbauer sind nichts Neues im Handel. So haben wir bereits über die Abmahnungen wegen der Nachbildung der Audi-Ringe berichtet. In der vergangenen Woche sind wir erneut auf Audi-Abmahnungen aufmerksam gemacht worden. Betroffen waren Händler, die Audi-Zubehör verkauften, unter anderem Schlüssel mit dem Audi-Logo. Außerdem kann auch jegliches anderes Merchandising betroffen sein, wie Basecaps, Sticker oder Gurtpolster, die bekannte Logos von Audi, Volkswagen oder anderen Hersteller trugen.
Handelt ist es sich nicht um offizielle Lizenzware, ist eine Nutzung der Logos nicht ohne extra Erlaubnis möglich. Ansonsten ist das ein Verstoß gegen die Markenrechte von Audi & Co. Unsere Erfahrung im Umgang mit den Abmahnungen durch die Automobilhersteller hat gezeigt, dass die sehr kostspieligen Abmahnungen bezüglich der Höhe der Kosten durch einen erfahrenen Rechtsanwalt durchaus noch verhandelbar sind. Hier geht es – anders als vielen anderen Abmahnern vorgeworfen wird – nicht ums Geldverdienen, sondern das Image und die Qualität der Hersteller.
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