Grundsätzlich zum Markenrecht
Eingetragen heißt geschützt; nicht eingetragen bedeutet: freie Fahrt! – So einfach ist das nicht. Ein weitverbreiteter Mythos ist, dass eine Marke geschützt ist, sobald sie in ein Markenregister eingetragen ist und nach der Eintragung nichts weiter notwendig ist. Das ist falsch.
Laut Markengesetz entsteht der markenrechtliche Schutz:
- durch die Eintragung in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register, oder
- durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
- durch die notorische Bekanntheit einer Marke.
Das reicht aber noch nicht aus: Die Marke muss auch in Benutzung sein. Wird eine Marke eingetragen, aber vom Markeninhaber nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt, ist sie faktisch nicht geschützt. Damit soll verhindert werden, dass Personen irgendwelche Marken vorsorglich eintragen, um – zum Beispiel durch markenrechtliche Abmahnungen – Geld damit zu verdienen.
So hat zum Beispiel auch McDonalds die Markenrechte am Big Mac verloren. Der Big Mac war zwar als Marke eingetragen, wurde aber nie ernsthaft und kontinuierlich benutzt.
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