Das Wort Webinar ist als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Der Name soll für für Dienstleistungen wie „Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen“ geschützt sein. Inhaber ist ein gewisser Mark Keller aus Kuala Lumpur, Malaysia. Eingetragen ist diese Marke seit 2003.
Das Thema ploppte nun auf, da es Berichten (zum Beispiel auf t3n) zufolge zu einer ersten markenrechtlichen Abmahnung bezüglich der Verwendung des Begriffes Webinar gekommen ist.
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