Wer? Ido Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein
Es ist mal wieder an der Zeit, an eine fehlende oder unzureichende Verpackungsregistrierung zu erinnern, da es hierzu immer mal wieder Abmahnungen durch den Ido Verband gibt: Da jeder Online-Händler zwangsläufig Verpackungen für den Versand der Waren an den Endkunden verwendet, muss er sich im Herstellerregister registrieren lassen, bevor er die Verpackungen erstmals in den Verkehr bringt, laut § 9 Verpackungsgesetz.
Das hat für die Praxis zur Folge, dass nahezu jeder Online-Händler verpflichtet ist, sich bei der zuständigen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in dem dort geführten Register zu registrieren. Händler sollten sich diesen Aufwand auch unbedingt machen und die Registrierung nachholen oder bei Bedarf fehlende Angaben ergänzen. Die Angaben im Register werden dann teilweise für jedermann einsehbar veröffentlicht, was es den Abmahnern so leicht macht.
Kommentar schreiben