Wer? IDO Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen
Was? fehlerhaftes Impressum (unter anderem)
Wer sich und seine Waren oder Dienstleistungen gewerblich im Internet präsentiert, muss ein Impressum vorhalten. Dies gilt nicht nur für Betreiber von eigenen Homepages, sondern auch für Shopseiten auf Marktplätzen und Facebook-Fanseiten. Ist ein Impressum unvollständig, so droht eine Abmahnung wie hier im Falle der Abmahnung durch den Ido Verband. Daher sollten Händler unbedingt darauf achten, folgende Angaben zu machen:
- Name/Firma/ggf. Rechtsformzusatz
- Anschrift des Anbieters
- ggf. die Angabe des/der Vertretungsberechtigten
- Angaben zu Telefonnummer, Kontaktformular und/oder E-Mail-Adresse
- wenn eine Eintragung im Handelsregister vorliegt, das zuständige Registergericht und die entsprechende Registernummer
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit diese vom Finanzamt erteilt wurde
- Wirtschaftsidentifikationsnummer, sofern vorhanden
- ggf. Hinweis auf behördlichen Zulassung und Aufsichtsbehörde sowie Pflichthinweise bei freien Berufen.
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