Neben Konzerten, Theaterveranstaltungen und Opern mussten in den letzten Monaten wegen der Coronapandemie auch viele Pauschalreisen abgesagt werden. Ursprünglich wollte die Regierung hier – wie sie es bei Veranstaltungstickets getan hat – auf eine Gutscheinlösung zurückgreifen, hat sich dann aber für eine freiwillige Gutscheinlösung entschieden: Wird eine Pauschalreise abgesagt, kann der Kunde auf freiwilliger Basis einen Gutschein akzeptieren. Löst er diesen nicht bis Ende 2021 ein, wird das Geld ausgezahlt. Möchte er hingegen keinen Gutschein, kann er das Geld auch direkt zurück verlangen.
Laut einer Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes versuchen sich viele Reiseveranstalter um genau diese Erstattung zu drücken – und sehen sich jetzt mit Abmahnungen konfrontiert.
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nicht vergessen dürfen Sie die sog. "Kulanzregelung " der Deutschen Bahn, die für Reisende nach dem 04.05.20 eine völlig inakzeptable Lösung für nicht eingelöste Tickets vorsieht. Das betrifft auch Bahnreisen, die man unverschuldet z.B. wegen des Einreiseverbots auf den deutschen Nordeseeinseln nicht antreten konnte. Hier haben Sie nämlich nur die Möglichkleit, ihre Tickets bis zum 31.10.20 für die exakt gleiche Fahrstrecke zu nutzen.Wer also nicht bis 31.10.20 verreisen kann, verliert seinen Anspruch zu Gunsten der DB komplett, weil es dafür nämlich überhaupt keine Entschädigung bzw. einen Gutschein gibt. Personenbezogen e Online- Tickets können Sie noch nicht einmal an andere weitergeben.
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