Wer? AdSimple GmbH (über die Kanzlei Kuntze, Mayer und Beyer)
Wie viel? 1500,00 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein
Die Sorge, wegen eines Datenschutzverstoßes belangt zu werden, ist groß. Um nicht angreifbar zu sein, befindet sich auf nahezu jeder Website eine Datenschutzerklärung. Die Frage, ob auch Wettbewerbs- und Verbraucherverbänden sowie Konkurrenten eine Abmahn- und Klagebefugnis bei DSGVO-Verstößen (durch eine fehlende Datenschutzinformation) zusteht, wird immer noch heiß diskutiert.
Ein Punkt ist jedoch seit jeher unumstritten: Die Datenschutzerklärung selbst muss für jeden Shop angepasst und individuell erstellt werden. Copy und Paste ist in keinem Fall eine Option. Besorgt man sich Texte aus dem Netz, können die zum einen falsch und veraltet sein. Zum anderen macht man sich hierfür schadensersatzpflichtig wegen einer Urheberrechtsverletzung. In der Summe ist eine solche Abmahnung schlimmstenfalls sogar um ein Vielfaches teurer als es die eigentlichen Rechtstexte direkt vom Anwalt gewesen wären.
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