Egal, welche Katastrophen über die Welt hereinbrechen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich zumindest die Abmahner nicht kleinkriegen lassen. So war es weniger verwunderlich, dass auch in der aktuellen Coronavirus-Krise kein Halt beim Abmahnen gemacht wird. In den letzten Tagen hagelte es wenig verwunderlich Abmahnungen des Ido Verbandes. Außerdem sind die fehlenden Garantiebedingungen sowie das Vorgehen gegen scheinprivate Händler ein Thema gewesen.
Wer? Ido Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein
Kunden, die online einkaufen, sollen gegenüber Käufern im stationären Handel nicht benachteiligt werden. Im Ladengeschäft können die Produkte anders als im Online-Shop begutachtet und oft sogar an- und ausprobiert werden. Im Geschäft vor Ort steht dafür ein Ausstellungsstück zur Verfügung. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll auch bei einem Einkauf über das Internet das Recht garantiert werden, eine Ware zu testen.
Erleidet die Ware während der Widerrufsfrist deswegen einen Wertverlust, so muss dieser vom Verbraucher nur dann ersetzt werden, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war. Abgemahnt wurde hier vom Ido Verband diese Formulierung: „Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.". Dieser Text ist jedoch veraltet und entspricht nicht mehr dem geltenden Recht.
Folgende Formulierung in der Widerrufsbelehrung ist ausreichend und abschließend: „Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.”.
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über Jahre hinweg immer wieder teils gebrauchte, teils als neu angebotene Artikelposition en
aus dem gleichen, engen Artikelsegment anbieten.
In der Summe müsste man schon eine hundertköpfige Familie haben, wenn solche Artikelberge noch
aus eigener privater Nutzung stammen sollten.
Und die Plattform: "der Verkäufer ist verantwortlich für sein Angebot".
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