Weitere Abmahnungen
Wer? iParts GmbH (über die Kanzlei Fareds)
Wie viel? 887,02 Euro
Betroffene? Händler von Smartphones und Tablets
Was? Unterschiedliche Widerrufsfristen
Derzeit mahnt die Firma iParts GmbH über die Kanzlei Fareds ab. Es geht um Folgendes: Dass Händler Verbrauchern ein Widerrufsrecht anbieten müssen und die Kunden auch entsprechend darüber zu informieren sind, steht außer Frage. Händler müssen aber genau darauf achten, dass die Angaben innerhalb ihres Shops stimmig sind.
Kurzhinweise, Banner oder sonstige Einblendungen mit Hinweisen auf ein bestehendes Widerrufsrecht können wegen einer Werbung mit Selbstverständlichkeiten abgemahnt werden und außerdem zu weiteren Fehlern führen. Solche Hinweise können auch zu Widerprüchen führen, wenn beispielsweise an der einen Stelle eine Monatsfrist für den Widerruf beworben wird, und in der eigentlichen Widerrufsbelehrung jedoch nur die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist verankert ist.
Wichtig: Auch die Frist von 30 Tagen ist nicht identisch mit der Monatsfrist, da eben nicht jeder Monat 30 Tage hat. Besonders bei Ebay ist dieser Widerspruch wegen der angezeigten Kurzhinweise ein Problem.
Wer? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 238,00 Euro
Betroffene? Händler von Nahrungsergänzungsmitteln
Was? Werbung mit gesundheitsbezogener Wirkung
Der Verband sozialer Wettbewerb ist nicht zum ersten mal Gast in unserem Abmahnmonitor. Wird einem Gegenstand eine gesundheitsbezogene Aussage zugesprochen, dann ist dies nur zulässig, wenn diese Aussage wahr und wissenschaftlich erwiesen ist – und im Falle von Lebensmitteln auch speziell zugelassen wurde. Der Verband sozialer Wettbewerb hat nun Händler von Nahrungsergänzungsmitteln auf dem Kieker, die beispielsweise Kapseln mit gesundheitsbezogenen Formulierungen bewerben, da diese Wirkweisen nicht belegt oder komplett unzulässig sind.
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Hallo Thomas,
vielen Dank für deinen Hinweis. Das ist sehr ärgerlich und es sollte auf jeden Fall überprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist. In der Regel ist ein Screenshot oder der Link zu besagtem Fehler in der Abmahnung. Hast du das schon überprüft? Weise darauf deinen Anwalt hin, soweit du schon einen beauftragt hast. Ansonsten helfen wir gerne weiter.
Beste Grüße!
Die Redaktion
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hat jemand mal den Link ec.europa.eu/consumers/odr/ geöffnet? Bei mir erscheint nämlich eine Fehlermeldung:
"The web site you are accessing has experienced an unexpected error.
Please contact the website administrator." [...]
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Antwort der Redaktion
Hallo Tamara,
vielen Dank für die Info. Wir sind bereits dran und werden an dieser Stelle sehr bald berichten!
Beste Grüße,
die Redaktion
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Es lohnt sich in jedem Fall einen Anwalt einzuschalten.
Ergebnis:
Einigung auf 250€ + modifizierter Unterlasserungs erklärung!
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zu Prozessverläufe n können wir Ihnen keine Auskunft geben.
Beste Grüße,
die Redaktion
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Wie reagierten die Gerichte wenn Sie auf dieses Urteil zur Klageablehnung verwiesen?
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www.vsw.info/ nichts drauf. Die Ganoven sind zu feige sich zu zeigen, wie IDO oder Sandhage. Warum wohl stehen die nicht hinter ihr "Geschäft"? Ist denen peinlich mal unterwegs angesprochen zu werden?
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der BGH hat bisher noch kein Urteil zu der Fareds Rechtsanwalts mbH und dem Verband sozialer Wettbewerb gefällt. Sie spielen wahrscheinlich auf dieses Urteil an: onlinehaendler-news.de/.../...
Beste Grüße,
die Redaktion
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LT. einem BGH Urteil, sind salopp gesagt: erfolgen Abmahnungen, wie von Fareds und "Sozialen Wettbewerb" etc. nicht wegen Wettbewerbsvort eilen des Beklagten, sondern zum Gelderwerb der Abzocker und sind missbräuchlich.
Oder gibt es doch eine Rechtfertigung für die Zulässigkeit? Ein BGH Urteil ist richtungsweisen d an dem sich untergeordnete Gerichte halten oder es sollten.
Aber soll als Rechtfertigung für die Abzocker der "Einzelfall" mit den "Besonderheiten " bei dem ausgewählten Gerichtsstand doch tatsächliche Gründe geben für Entscheidungen zugunsten der Abzocker?
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ich weiss zwar nicht genau ob es relevant ist, aber der Link von dem RA Sandhage leitet nicht direkt auf die Streitbeilegung sseite sondern auf eine Seite davor. Vielleicht kann das mal jemand prüfen, der rechtlich versiert ist. sandhage.de/impressum/
Gruss Mister X
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