In den unzähligen vergangenen Abmahnmonitoren auf unserem Infoportal war kein Thema so oft vertreten wie der fehlende Hinweis auf die OS-Plattform. Mittlerweile haben das die meisten Händler auch umgesetzt. Da müssen die Abmahner nun etwas tiefer in die Trickkiste greifen und das Gesetz liefert genug Material. Aus aktuellem Anlass möchten wir daher nocheinmal auf die unzähligen Abmahnungen hinweisen, die unter anderem über die Kanzlei Sandhage sowie über die Kanzlei Fareds im Namen ihrer jeweiligen Mandanten vermehrt versendet werden.
Laut der sog. ODR-Verordnung besteht eine Verpflichtung für Online-Händler in der Europäischen Union, auf ihren Webseiten mit Kaufmöglichkeit einen Link zur europäischen OS-Plattform einzustellen. Soweit so gut. Und genau dieser Link ist die Achillesferse vieler Händler, insbesondere auf Plattformen.
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Hallo Thomas,
vielen Dank für deinen Hinweis. Das ist sehr ärgerlich und es sollte auf jeden Fall überprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist. In der Regel ist ein Screenshot oder der Link zu besagtem Fehler in der Abmahnung. Hast du das schon überprüft? Weise darauf deinen Anwalt hin, soweit du schon einen beauftragt hast. Ansonsten helfen wir gerne weiter.
Beste Grüße!
Die Redaktion
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hat jemand mal den Link ec.europa.eu/consumers/odr/ geöffnet? Bei mir erscheint nämlich eine Fehlermeldung:
"The web site you are accessing has experienced an unexpected error.
Please contact the website administrator." [...]
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Antwort der Redaktion
Hallo Tamara,
vielen Dank für die Info. Wir sind bereits dran und werden an dieser Stelle sehr bald berichten!
Beste Grüße,
die Redaktion
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Es lohnt sich in jedem Fall einen Anwalt einzuschalten.
Ergebnis:
Einigung auf 250€ + modifizierter Unterlasserungs erklärung!
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zu Prozessverläufe n können wir Ihnen keine Auskunft geben.
Beste Grüße,
die Redaktion
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Wie reagierten die Gerichte wenn Sie auf dieses Urteil zur Klageablehnung verwiesen?
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www.vsw.info/ nichts drauf. Die Ganoven sind zu feige sich zu zeigen, wie IDO oder Sandhage. Warum wohl stehen die nicht hinter ihr "Geschäft"? Ist denen peinlich mal unterwegs angesprochen zu werden?
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der BGH hat bisher noch kein Urteil zu der Fareds Rechtsanwalts mbH und dem Verband sozialer Wettbewerb gefällt. Sie spielen wahrscheinlich auf dieses Urteil an: onlinehaendler-news.de/.../...
Beste Grüße,
die Redaktion
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LT. einem BGH Urteil, sind salopp gesagt: erfolgen Abmahnungen, wie von Fareds und "Sozialen Wettbewerb" etc. nicht wegen Wettbewerbsvort eilen des Beklagten, sondern zum Gelderwerb der Abzocker und sind missbräuchlich.
Oder gibt es doch eine Rechtfertigung für die Zulässigkeit? Ein BGH Urteil ist richtungsweisen d an dem sich untergeordnete Gerichte halten oder es sollten.
Aber soll als Rechtfertigung für die Abzocker der "Einzelfall" mit den "Besonderheiten " bei dem ausgewählten Gerichtsstand doch tatsächliche Gründe geben für Entscheidungen zugunsten der Abzocker?
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ich weiss zwar nicht genau ob es relevant ist, aber der Link von dem RA Sandhage leitet nicht direkt auf die Streitbeilegung sseite sondern auf eine Seite davor. Vielleicht kann das mal jemand prüfen, der rechtlich versiert ist. sandhage.de/impressum/
Gruss Mister X
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