Wer? Flora-Set GmbH (über die Kanzlei BSB Quack Gutterer)
Betroffene? Amazon-Händler von Kunstpflanzen
Das Prinzip des Anhängens funktioniert wie folgt: Bieten mehrere Online-Händler einen identischen Artikel an, werden sie auf dieser Produktseite nacheinander gelistet. Das Anhängen an identische Artikel ist erlaubt und kann nicht abgemahnt werden. Wichtig ist dabei, dass der Artikel in seiner Farbe und Beschaffenheit wirklich identisch ist mit dem, an den sich ein Händler anhängen will. Dazu gehört in der Regel auch der selbe Hersteller. Die Voraussetzung der „Identität“ der Produkte ist außerdem dann nicht mehr gewährleistet, wenn der Anbieter eine eigene Marke eingetragen hat, unter der der anhängende Händler gerade nicht verkauft. Hängt man sich trotz fehlender Identität an, liegt eine Täuschung über die betriebliche Herkunft und somit ein Wettbewerbsverstoß vor.
Kommentar schreiben