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Anhängen bei Amazon nur bei identischen Produkten

Veröffentlicht: 29.04.2020
imgAktualisierung: 29.04.2020
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
29.04.2020
img 29.04.2020
ca. 2 Min.
Einheitliche Kugeln mit einer Ausnahme
© Martin Fischer / Shutterstock.com
Das ganze Prinzip von Amazon basiert auf dem sogenannten Anhängen. Aber es müssen identische Produkte zusammengefasst werden.


Wer? Flora-Set GmbH (über die Kanzlei BSB Quack Gutterer)
Betroffene? Amazon-Händler von Kunstpflanzen

Das Prinzip des Anhängens funktioniert wie folgt: Bieten mehrere Online-Händler einen identischen Artikel an, werden sie auf dieser Produktseite nacheinander gelistet. Das Anhängen an identische Artikel ist erlaubt und kann nicht abgemahnt werden. Wichtig ist dabei, dass der Artikel in seiner Farbe und Beschaffenheit wirklich identisch ist mit dem, an den sich ein Händler anhängen will. Dazu gehört in der Regel auch der selbe Hersteller. Die Voraussetzung der „Identität“ der Produkte ist außerdem dann nicht mehr gewährleistet, wenn der Anbieter eine eigene Marke eingetragen hat, unter der der anhängende Händler gerade nicht verkauft. Hängt man sich trotz fehlender Identität an, liegt eine Täuschung über die betriebliche Herkunft und somit ein Wettbewerbsverstoß vor.

Weitere Abmahnungen

Garantienwerbung

Wer? Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.
Wie viel? 243,95 Euro
Betroffene? Händler

Online-Händler haben gegenüber Verbrauchern umfangreiche Informationspflichten. Dazu gehört auch die Pflicht, „gegebenenfalls [über] das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien“ zu informieren. Nach Ansicht der Rechtsprechung muss der Händler sogar mittlerweile nachforschen, ob der Hersteller eine Garantie anbietet. Bietet dieser eine solche an, so ist auch der Händler gezwungen, darüber zu informieren.

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen

Wer? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 238,00 Euro
Betroffene? Händler von Lebensmitteln

Die Health-Claims-Verordnung regelt die Anforderungen an die Angabe nährwert- und gesundheitsbezogener Aussagen bei Lebensmitteln und bezweckt im Wesentlichen den Gesundheits- und Verbraucherschutz. Generell dürfen einem Lebensmittel keine Wirkungen zugeschrieben werden, die es nicht hat. Zudem darf die Werbung für ein Lebensmittel nicht gegen das Verbot der krankheitsbezogenen Werbung verstoßen, wonach es untersagt ist, Lebensmitteln Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung und Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen.

Veröffentlicht: 29.04.2020
img Letzte Aktualisierung: 29.04.2020
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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