Wer? Apotheker Christian Kraus (über die Kanzlei Diekmann Rechtsanwälte)
Wie viel? 1242,84 Euro
Betroffene? Online-Händler von Desinfektionsmitteln
Die Angst vor einer Ansteckung ist groß. Deshalb werden Desinfektionsmittel oder Desinfektionstücher an allen Ecken und Enden gebraucht. Tatsächlich sind sie jedoch schon seit vielen Wochen Mangelware. Stockt ein Geschäft auf, sind die (virtuellen) Regale binnen kürzester Zeit wieder leer gefegt. Trittbrettfahrer nutzen den dringenden Bedarf aus und bieten Desinfektionsprodukte zu völlig überhöhten Preisen oder ohne entsprechende Kennzeichnung an. Zu Recht wird dies nun abgemahnt. In der aktuellen Abmahnung eines Apothekers wird unter anderem bemängelt, dass die vorgeschriebene Biozid-Kennzeichnung fehlt und zudem die für den Vertrieb erforderliche Zulassung für die Wirkstoffhändler bezweifelt wird. „Mir geht es nicht darum, Wettbewerber aus dem Internet loszuwerden. Es geht darum, skrupellosen Geschäftemachern Grenzen aufzuzeigen. Es kann nicht sein, dass hier mit der Angst der Menschen Kasse gemacht wird und Patienten mit gepanschten Chemikalien am Ende sogar gefährdet werden”, begründet der abmahnende Apotheker auf dem Portal Apotheke Adhoc.
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