Wer? Ido Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein
Egal, welche kleinen oder großen Katastrophen über die Welt hereinbrechen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich zumindest die Abmahner nicht kleinkriegen lassen. So war es weniger verwunderlich, dass auch in der aktuellen Coronavirus-Krise kein Halt beim Abmahnen gemacht wird. Abmahner finden immer noch die Zeit, die fehlende oder unzureichende Verpackungsregistrierung zu recherchieren.
Da jeder Online-Händler zwangsläufig Verpackungen für den Versand der Waren an den Endkunden verwendet, muss er sich im Herstellerregister registrieren lassen, bevor er die Verpackungen erstmals in den Verkehr bringt, § 9 Verpackungsgesetz. Das hat zur Folge, dass jeder Vertreiber, der entsprechende Verpackungen erstmals an private Endverbraucher versendet, verpflichtet ist, sich bei der zuständigen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in dem dort geführten Register mit seinen Angaben zu registrieren. Diese Angaben werden dann teilweise für jedermann einsehbar veröffentlicht.
Aus diesem Grund können Konkurrenten und Verbände ganz leicht überprüfen, ob sich Händler an diese Registrierungspflicht halten und bei Verstößen abmahnen. Händler sollten sich diesen Aufwand daher unbedingt machen und die Registrierung nachholen oder bei Bedarf fehlende Angaben ergänzen. Wer noch einmal nachlesen möchte, was es mit dem Verpackungsgesetz genau auf sich hat, kann das in diesem umfassenden Beitrag tun.
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vielen Dank für Ihre Nachricht. Nein, ein öffentliches Register gibt es unseres Wissens nach nicht.
Beste Grüße,
die Redaktion
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