Der Ido-Verband scheint von Zeit zu Zeit seine Vorlieben bezüglich Abmahnungen zu wechseln. Wurden im Monat Januar noch eher Händler auf Ebay abgemahnt, sind es zur Zeit Händler auf Amazon, die wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße Post vom Abmahnverein Nummer 1 bekommen.
Fehlende Grundpreisangabe
Wer? Ido-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Amazon-Händler
Die Preisangabenverordnung will vor allem eines: Transparenz. Daher gibt es beispielsweise auch die Verpflichtung, bei Produkten, die nach Länge, Gewicht, Volumen oder Fläche angeboten werden, einen Grundpreis zu nennen. Hintergrund ist der, dass solche Waren in unterschiedlichen Füllmengen verpackt werden. So gibt es den Joghurt zum Beispiel wahlweise im 150- oder 200-Gramm-Becher. Um dem Verbraucher zu ermöglichen, trotzdem Preise vergleichen zu können, muss ein Grundpreis beispielsweise pro 100 Gramm angegeben werden.
Im Online-Handel kommen Händler dieser Pflicht nach, indem sie den Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis mit angeben. Auf die Angabe eines Grundpreises kann hingegen verzichtet werden, wenn Grund- und Gesamtpreis, wie etwa beim 100-Gramm-Becher Joghurt, identisch sind.
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der Fall mit der eidesstattliche n Versicherung ist etwas komplexer. Wir berichten regelmäßig über Neuigkeiten: onlinehaendler-news.de/.../...
Beste Grüße,
die Redaktion
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Dies war schon 2018.
Wurde wahrscheinlich wegen Nichtigkeit eingestellt.
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wer nach Deutschland aktiv handelt, muss sich auch das deutsche Gesetz halten. Entsprechend ist der Sitz des Shops für die Abmahnfähigkeit irrelevant.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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in so einem Fall bleibt leider nur die Kontaktaufnahme mit Amazon.
In solchen Fällen kann eine Änderung des Angebots „beantragt“ werden. Technisch lässt sich unseres Wissens nach von Händlerseite her nichts ändern.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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vielen Dank für deinen Kommentar, wir können dich gut verstehen. Wir sehen es auch als unsere Aufgabe an, die Interessen kleiner und mittelständisch er Unternehmen bestmöglich mit in den Gesetzgebungspr ozess einfließen zu lassen. Deshalb sind Vertreter des Händlerbundes auch in regem Austausch mit Politikern und machen auf die Missstände im Abmahnwesen aufmerksam. Auf Bundesebene setzen wir uns beispielsweise für eine sinnvolle Umsetzung des Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ein. Mehr Informationen dazu findest du hier: haendlerbund.de/.../...
Mit besten Grüßen
der Händlerbund
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Transparentz; JA!!! aber nicht auf dieser Art.
Es sollte erstmal Abmahnung ohne Geldbusse für den Händler verhängt werden, bei nicht Erfühlung von den Auflagen, dann sollte der Händler zu Kasse gebeten werden.
Und so, möchte ich gerne wissen, wieviele Abmahnungen von IDO- Verband verschickt werden
Viel Erfolg
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"" In Deutschland ist alles verboten - was nicht durch Verordnungen und Gesetze erlaubt ist ""
PS: kann man nicht online shops im Ausland installieren und dann nach Deutschland verkaufen ohne Abgemahnt zu werden?
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