Wer? IDO-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen
„Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.” So oder so ähnlich findet man zuhauf Hinweise in Webshops, die dazu dienen, sich im Falle einer Pricing-Panne oder eines sonstigen Fehlers wieder von der Verpflichtung zur Lieferung zu befreien. Solche Hinweise sind jedoch ein unzulässiger Haftungsausschluss. Händler dürfen sich nach der Rechtsprechung pauschal formulierte Lösungsrechte vom Vertrag nicht einseitig vorbehalten.
Von Online-Händlern wird aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten erwartet, dass Fehler in der Preisdarstellung oder Artikelbeschreibung binnen kürzester Zeit korrigiert werden. Von jeglichen Hinweisen, egal wie kreativ sie auch sein mögen, wird an dieser Stelle also dringend abgeraten. Der IDO-Verband berechnet für diesen Rechtstipp rund 230 Euro.
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