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Haribo geht gegen beschwipste Gummibärchen vor

Veröffentlicht: 05.02.2020
imgAktualisierung: 05.02.2020
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
05.02.2020
img 05.02.2020
ca. 1 Min.
verschiedene Gummibärchen von Haribo
© derya schuberth Gulcehre / Shutterstock.com
Haribo geht gegen einen spanischen Hersteller vor. Grund sind dessen alkoholische Gummibärchen.


Bringt ein Konkurrent ein ähnlich aussehendes Produkt auf den Markt, handelt es sich möglicherweise um eine Markenrechtsverletzung. Im Ergebnis kann dann der Markeninhaber gegen diese Verletzung vorgehen. 

Eine solche Verletzung der eigenen Marke sieht nun Haribo bei dem spanischen Hersteller Ositos.

Wodka, Tequila und Whiskey in Bärchenform

Im Land der Gummibärenbande ziehen dunkle Wolken auf und Schuld sind die beschwipsten Gummibärchen des Herstellers Ositos: Dieser stellt Gummibärchen mit einem Alkoholgehalt von 15 Prozent her. Der Käufer, der mindestens 18 Jahre alt sein muss, kann dabei zwischen den Sorten Wodka, Tequila oder Whiskey auswählen. 

Haribo zeigt sich davon wenig begeistert und hat laut Handelsblatt, welches sich auf einen Bericht des WDR bezieht, bereits rechtliche Schritte gegen das spanische Unternehmen eingeleitet. „Es besteht die Gefahr einer irreführenden Verbindung zwischen unserer Marke und den alkoholischen Fruchtgummibären“, wird das Vorgehen von Haribo begründet. Die beschwipsten Gummibärchen hätten eine äußerliche Ähnlichkeit mit den Goldbären. Außerdem sieht Haribo durch die behauptete Verwechslungsgefahr den eigenen Ruf gefährdet. Für das Unternehmen stehe der „Nasch-Spaß für Jung und Alt“ im Vordergrund. Kinder und Alkohol schließen sich dabei gegenseitig „grundsätzlich aus“.

Veröffentlicht: 05.02.2020
img Letzte Aktualisierung: 05.02.2020
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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