Wer? Kerstin Besoke (durch Rechtsanwalt Kai Harzheim)
Wie viel? 1029,35 Euro
Betroffene? Ebay-Händler
Besonders auf Ebay geschieht es Händlern immer wieder, dass sie widersprüchliche Rechtstexte haben. Besonders häufig kann das passieren, wenn die Rechtstexte nicht nur an den von Ebay vorgesehenen Stellen, sondern beispielsweise zusätzlich in Produktbeschreibungen vermerkt werden. Dies ist eine vermeidbare Fehlerquelle. „Alles an seinem Platz“ lautet ein Ratschlag für den Handel auf Ebay.
Aber auch innerhalb der Rechtstexte kann es zu widersprüchlichen Angaben kommen: Weist der Händler in den AGB beispielsweise darauf hin, dass das gesetzliche, 14-tägige Widerrufsrecht besteht, nennt in der eigentlichen Widerrufsbelehrung dann aber eine Frist von einem Monat, führt dies zu einem sich widersprechenden Gesamtbild.
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