Bereits seit April 2018 wird heftig diskutiert, wann, ob und wie Cookies gesetzt werden dürfen. Als besonders kritisch gelten dabei Tools, die das Verhalten der Nutzer analysieren. Dazu zählt beispielsweise das viel genutzte Google Analytics. Diese dürfen nach Ansicht der Datenschutzkonferenz nur mit Einwilligung des Seitenbesuchers genutzt werden.
Am 01.10.2019 nun hat der Europäische Gerichtshof seine Ansicht zum Thema Cookies geäußert. Auch wenn die Interpretationen zu dem Urteil teilweise weit auseinander gehen, treffen sich die Ansichten beim Thema Einwilligung und berechtigtes Interesse, sprich: Irgendeine Rechtsgrundlage benötigt der Seitenbetreiber, um den Einsatz von Cookies zu rechtfertigen. Entweder holt er sich die Einwilligung der Seitennutzer, oder aber er begründet ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung (wir berichteten).
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achso, warum eigentlih immer google recaptcha, gibts da keine anderen anbieter, einfaches bild recaptcha reicht doch für alle....hat google recaptacha monopol??
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Siehe hier auf der Seite unten das "nocaptcha recaptha" .... Google nutzt die Daten nicht ... und die Erde ist eine Scheibe ...
Diese Seite zwingt mich preiszugeben wer ich bin, oder ich kann nicht kommentieren. ...
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Beste Grüße,
die Redaktion
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Beste Grüsse
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