Wer? IDO-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler
Wer als Händler seine Produkte Verbrauchern anbietet, muss genau aufs Detail achten. So muss beispielsweise die Widerrufsbelehrung eindeutig formuliert werden. Besonders bei der Angabe zur Widerrufsfrist kommt es häufig zu Fehlern, die zur Irreführung der Verbraucher führen können. Beispielsweise darf in einer Belehrung nicht erst von einem 30-tägigen Rückgaberecht gesprochen werden, um dann darüber zu belehren, dass der Widerruf innerhalb eines Monats zu erklären ist. Auf den ersten Blick mag es so wirken, als wären 30 Tage und ein Monat dasselbe – das ist aber nicht so: Eine Frist, die nach Monaten bestimmt ist, endet mit dem Kalendertag des darauffolgenden Monats. Je nachdem, in welchem Monat die Frist beginnt, kann diese also zwischen 28 und 31 Tagen lang sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also immer die gleiche Formulierung verwenden.
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Dort gibt es nur die Möglichkeit 14Tage oder ein Monat auszuwählen.
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Durch zufall hatte ich in meinen Angeboten dort eine Abweichung der Fristen 30 Tage bzw. 1 Monat festgestellt.
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