In den USA wurde auch der zweite Angeklagte im Verfahren um betrügerische Porno-Abmahnungen zu einer Haftstrafe verurteilt. Wie Heise Online berichtet, hat ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Minnesota den ehemaligen Rechtsanwalt John Steele wegen Betrugs und Geldwäsche zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Steele und sein Partner Paul Hansmeier hatten eine Zeit lang für Pornoproduzenten gearbeitet und Internetnutzer wegen Urheberrechtsverstößen abgemahnt.
2011 hatten die beiden Anwälte dann damit begonnen, selbst Pornos in Filesharing-Netzwerken und auf Torrentseiten hochzuladen, um im Anschluss Abmahnungen im Namen von Scheinfirmen zu verschicken. Auf diese Weise seien die beiden Juristen in der Lage gewesen, die gesamten Einnahmen ihrer Massenabmahnungen selbst einzustecken. Bis 2013 sollen Steele und Hansmeier rund sechs Millionen Dollar eingenommen haben – viele der abgemahnten Nutzer hätten einem Vergleich über mehrere tausend Dollar zugestimmt, anstatt ein Gerichtsverfahren zu riskieren.
Steele hatte die Vorwürfe im März 2017 eingeräumt und gegen seinen Partner ausgesagt. Dieser wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt.
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Von heute auf morgen würde die Zahl der Anwälte steigen, die Hartz4 beziehen müssten und die Abmahnungen sinden. Aber das ist günstiger als der Wirtschaftsscha den, der tagtäglich entsteht.
Bei dieser Gelegenheit mal eine kaufmännische Frage: Wie hoch muss man prozentual in einer Preiskalkulatio n eigentlich ansetzen, um Abmahnkosten im Endpreis für den Verbraucher mit eingerechnet zu haben?
DAS, liebe Händler und Verbraucher wäre eine Millardeneinspa rung, über die auch Onlinehaendler- news.de schon einmal bereichtet hatte.
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