Wer? Ido-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen
Bietet der Händler den Versand in jeden Winkel der Erde an, kann es unter Umständen sehr mühselig sein, die Versandmodalitäten für jedes Land einzeln aufzuführen. Diese Mühe lohnt sich aber in jedem Fall, denn nach der Preisangabenverordnung ist der Händler verpflichtet, die Informationen zum Versand so bereit zu stellen, dass der Kunde ohne Umwege erfährt, was auf ihn zukommt: „Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat (...) anzugeben, ob zusätzlich Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen.”, heißt es dazu in der Preisangabenverordnung. Fallen Versandkosten an, so muss der Verbraucher auf deren Höhe hingewiesen werden.
Auf Aussagen, wie etwa „Für Versand in andere Länder bitte nachfragen” sollte daher verzichtet werden. Solche Angaben werden gern und oft abgemahnt.
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