Wer? Klaus Dyka (durch Rechtsanwaltskanzlei Gerstel)
Wie viel? keine Angabe
Betroffene? Ebay-Händler
Widersprüchliche Angaben im Online-Shop sind keine gute Idee. Besonders häufig kommt es allerdings bei Ebay-Shops dazu. Die Fehler geschehen oftmals, weil Händler rechtliche Angaben an mehreren Stellen auf Ebay angeben. Ebay selbst sieht für viele Sachen, wie etwa die Widerrufsbelehrung und die Versandkosten, einen festen Platz vor. Dennoch neigen manche Händler dazu, ihre vertraglichen Bedingungen zusätzlich noch in der Produktbeschreibung unterzubringen oder unter einer eigenen Schaltfläche einzubinden.
Dabei kann es allerdings zu Fehlern kommen. So kann beispielsweise an der einen Stelle stehen, dass die Widerrufsfrist einen Monat beträgt; an der anderen ist dann aber von 30 Tagen die Rede. Das ist allerdings irreführend. Der Verbraucher kann so nämlich nicht erkennen, welche Frist der Händler denn nun meint.
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Wer verklagt Gerstel und Rostock? Die sich als "Helfer" der Abgemahnten verkaufen und selber Abzocker sind.
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Ja der Verbraucher muss ja auch wissen, ob es sich um 1 Kg Tomaten oder um 1000g Tomaten es handelt. Ich will ja auch ein Liter und keine 1000ml haben. Verbraucher die das nicht erkennen.... Müssen wir die Rechtstexte so schreiben, dass diese auch von Einzeller verstanden werden können? Ich habe so das Gefühl, daß mittlerweile alles sich dem sinkenden Bildungniveau angepasst werden muss.
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