„Versandkosten erfahren Sie auf Anfrage!“
Wer? IDO-Verband e.V.
Betroffene? Händler allgemein
Wie viel? 232,05 Euro
Eigentlich bezweckt man damit nur guten Service: Man bietet ausländischen Kunden ebenfalls einen Versand an. Weil der Versand über die Ländergrenzen hinweg so oft aber nicht vorkommt, gibt man an, die Versandkosten gerne auf Nachfrage mitzuteilen. Den rechtlichen Vorgaben entspricht das aber leider nicht. Nach der Preisangabenverordnung muss angeben werden, ob Versand- und Lieferkosten anfallen und falls das der Fall ist, in welcher Höhe. Nach der Rechtsprechung gelten diese Vorgabe auch für Auslandsversandkosten.
In Fällen, in denen es nicht möglich ist, konkrete Kosten anzugeben, müssen Händler stattdessen die Berechnungsgrundlagen für die Versandkosten angeben, und dies auf eine Weise, mit welcher der Endverbraucher die Höhe leicht errechnen kann.
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danke für Ihre Nachricht. Es handelt sich um einen sehr konkreten Einzelfall, den die Fachjuristen des Händlerbundes am besten direkt mit Ihnen klären können. Wir haben Ihre Anfrage bereits an die entsprechenden Kollegen weitergeleitet. Diese werden sich in den nächsten Tagen bei Ihnen melden.
Beste Grüße,
die Redaktion
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weg damit. Auch wir haben uns frühzeitig an dieser Sache beteiligt und eingetragen weil es sonst klar ist, daß wieder nur Geld abgezockt werden würde. Inzwischen ist es einfach unfassbar, was ein Händler jedes Jahr an weiteren zusätzlichen Kosten tragen und ausbaden muss! Da es am Ende nur Abzocke ist und sich jemand auf Kosten der Händler bereichert und die Taschen vollstopft. Damit wird der Umwelt am Ende des Tages nicht geholfen!
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Als Mitglied wurde mir von einer Anwältin des Händlerbundes vorgeschlagen folgenden Text zu verwenden, ist das denn wirklich ok?
Versand nur innerhalb Deutschlands!
Für Bestellungen aus dem europäischen Ausland bitte eine Lieferadresse in Deutschland angeben oder Anfrage per Email stellen.
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