Wer? Tonga e. K. (durch Bendler, Fuchs-Baumann, Kollegen Rechtsanwälte)
Wie viel? 347,60 Euro
Betroffene: Online-Händler im Allgemeinen
Laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gilt eine Werbung per E-Mail dann als unzumutbare Belästigung, wenn sie ohne das Einverständnis des Empfängers versendet wurde. Das bedeutet, dass bereits die erste E-Mail ohne Erlaubnis einen Rechtsverstoß darstellt. Häufig taucht dabei die Frage auf, ob diese Regelung nur gegenüber Verbrauchern gilt. Der betreffende § 7 UWG schützt mit dieser Regelung sowohl Unternehmer als auch Verbraucher. Also darf auch gegenüber Unternehmern keine Werbung ohne Einverständnis versendet werden. Wie dieses Einverständnis eingeholt wird und ob es vielleicht auch Ausnahmen gibt, kann der Leitfaden des Händlerbundes zum Thema „E-Mail-Marketing” nachgelesen werden.
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