Fehlende Grundpreisangabe
Wer? Snaabt GmbH (durch LEXEA Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.242,84 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen
Laut Preisangabenverordnung ist der Grundpreis bei Waren anzugeben, die in Fertigverpackungen, offenen Verpackungen oder als Verkaufseinheit ohne Umhüllung verkauft werden. Die Grundpreisangabe soll dem Käufer dabei den Preisvergleich erleichtern, da unterschiedliche Produkte oft auch unterschiedliche Füllmengen aufweisen. Erfolgen muss die Angabe immer dann, wenn mit dem Preis geworben wird. Dies kann für Händler insbesondere auf Marktplätzen zur Herausforderung werden: Bei Ebay etwa wird der Grundpreis zwar auf der Artikelseite direkt unter dem Gesamtpreis angezeigt, auf den Übersichtsseiten, wie etwa bei Suchergebnissen, ist dies aber teilweise nicht der Fall. Damit der Händler hier trotzdem seiner Pflicht nachkommen kann, ist es empfehlenswert, den Grundpreis zu Beginn der Artikelbezeichnung zu nennen.
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