Keine echte Ersparnis
Die Wettbewerbszentrale moniert, dass diese Angabe irreführend sei: Für den angesprochenen Kundenkreis ist nicht ersichtlich, in welchem Bezug diese Ersparnis zustande kommt. Nicht nachvollziehbar seien relevante Bezugspunkte wie Laufleistung pro Jahr, welche Betriebskosten berücksichtigt worden seien, gegenüber welchem Fahrzeug solle die genannte Einsparung erzielt werden und so weiter.
Außerdem würde diese Angabe auch gegen die Preisangabenverordnung verstoßen: Die Angabe „Preis nach geschätzten Ersparnissen” suggeriert dem Kunden, dass dieser tatsächlich weniger ausgeben muss. Das ist aber nicht: Das Fahrzeug kostet trotzdem erst einmal 56.380 Euro. Die Ersparnisse, sofern diese Angaben so korrekt sind, kommen erst nach dem Kauf über den Zeitraum von fünf Jahren zusammen.
„Solche angeblichen Preisersparnisse sind Marketingübertreibungen zu Lasten von fair agierenden Mitbewerbern", teilt Andreas Ottofülling, Rechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale, dem Manager Magazin mit. Tesla hat sich in Folge der Abmahnung dazu verpflichtet, die Werbung nicht zu wiederholen und bis zum 20. März die Reklame endgültig zu stoppen.
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