Wer? IDO-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen
Seit 2014 gilt die neue Verbraucherrechtelinie: Neben umfassenden Informationspflichten trifft den Händler auch die Pflicht, Verbrauchern das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen. Dieses europaweit einheitliche Muster soll Verbrauchern den Widerruf auch bei grenzüberschreitenden Verfahren erleichtern.
Das Muster-Widerrufsformular muss dem Verbraucher vor Abgabe der Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise und in einer dem benutzten Fernkommunikationsmittel angepassten Weise zur Verfügung gestellt werden. Für Händler bedeutet das, dass sie das Formular beispielsweise hinter eine entsprechende zentrale und jederzeit verfügbare Schaltfläche mit der Bezeichnung „Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular” legen können.
Für die Verbraucher besteht allerdings keine Pflicht, dieses Formular auch zu verwenden. Sie müssen ihren Widerruf lediglich gegenüber dem Unternehmen erklären. Dafür können sie auf das zur Verfügung gestellte Formular zurückgreifen (mehr dazu).
Kommentar schreiben