Acryl statt Polyacryl
Wer? MH My-Musthave (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 334,75 Euro
Betroffene? Textilhändler
Bereits in der vergangenen Woche wurde im Abmahnmonitor auf Abmahnungen wegen einer falschen Textilkennzeichnung hingewiesen. Mittlerweile haben sich die Fälle zu dieser Problematik gehäuft. Konkret geht es um die Textilkennzeichnung „Acryl”. Bereits im Jahr 2016 hat das Oberlandesgericht München (Urteil vom 20.10.2016 – 6 U 2046/16) festgestellt, dass diese Bezeichnung rechtswidrig ist. Richtig wäre der Name „Polyacryl”. Im Leitsatz des Urteils heißt es dazu:
„Ein Textilerzeugnis, das als deutsche Textilfaserbezeichnung anstelle des Begriffs ‘Polyacryl’ den Begriff ‘Acryl’ bzw. ‘Acrylic’ aufweist, verstößt gegen das Kennzeichnungsgebot der Textilkennzeichenverordnung.”
Das Problem an der Bezeichnung „Acryl” ist, dass das zugrundeliegende Gesetz dieses Wort nicht kennt. Um eine unendliche Vielzahl an Synonymen und kreativen Faserbezeichnungen zu vermeiden, die den Kunden am Ende nur verwirren, wurde ganz genau festgelegt, welche Bezeichnungen auf das Textiletikett gehören. Bezeichnungen, die im Gesetz nicht auftauchen, dürfen daher nicht verwendet werden.
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