Fehlende Registrierung im Verpackungsregister
Wer? DW Folienservice UG (durch Zierhut IP)
Wie viel? 984,60 Euro
Wer? Händler im Allgemeinen
In den letzten Monaten wurde immer wieder über das neue Verpackungsgesetz gesprochen. Am 01.01.2019 ist es nun in Kraft getreten und leider herrscht noch immer viel Unwissenheit. Dabei bringt das Verpackungsgesetz gar nicht viel Neues, denn: Für Verpackungen, die beim Verbraucher typischerweise als Müll anfallen, müssen Händler bereits seit 1993 die Verantwortung in Form der Systembeteiligungspflicht tragen. Allerdings war es schwer nachzuvollziehen, wer seiner Pflicht nachkam und wer nicht. Das hat zu dem unbefriedigenden Ergebnis geführt, dass jene, die ordnungsgemäß für die in Umlauf gebrachten Verpackungen aufgekommen sind, zumindest indirekt für jene mit zahlten, die sich gedrückt haben.
Die neu eingeführte Registrierpflicht soll dem nun ein Ende machen. So müssen sich Händler bei der Zentralen Stelle ins Verpackungsregister LUCID eintragen. Dieses Register ist öffentlich einsehbar. Sinn und Zweck des Ganzen ist es, nachvollziehen zu können, wer seiner Pflicht nachkommt und wer nicht.
Da es sich bei der Registrierungspflicht um eine Marktverhaltensregel handelt, riskieren Händler, die dieser Pflicht nicht nachkommen, eine Abmahnung. So kam es in dieser Woche auch tatsächlich schon zu den ersten Fällen.
Allerdings sind nicht nur Abmahnungen eine mögliche Konsequenz: Es können auch Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
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