Diese Woche ging es wieder rauf und runter: Neben irreführenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden fehlerhafte Bezeichnungen für Leder besonders häufig abgemahnt.
Marke „Mensch ärgere Dich nicht”
Wer? Schmidt Spiele GmbH (durch 24IP Law Group)
Wie viel? 1.953,90 Euro
Betroffene? Anbieter von Spielen
Dass mit Markenrechtsverletzungen nicht zu spaßen ist, ist absolut klar. Hin und wieder lohnt sich daher auch bei geläufigen Bezeichnungen ein Blick ins Markenregister. Zum Beispiel ist das beliebte Familienspiel und Geschwister-Streit-Auslöser Nummer 1 „Mensch ärgere Dich nicht” bereits seit 1918 eine fest eingetragene Marke und darf daher nicht einfach so genutzt werden. Das gilt zum einen für das Werben mit dem Begriff, zum anderen aber auch für das „Erfinden” ähnlicher Spiele, die auf dem gleichen Konzept beruhen.
Besonders fatal ist hier, dass die Marke wirklich jeder von Kindesbeinen auf kennt. Sie genießt einen sehr guten Ruf und dürfte in so gut wie jedem Haushalt vertreten sein. Bei der Festlegung des Streitwertes im Markenrecht sind das alles Dinge, die berücksichtigt werden müssen. Umstände wie Ruf und Bekanntheit sind äußerst relevant für den Marktwert einer Marke und beeinflussen daher auch den Streitwert. In diesem Fall beträgt der Streitwert schwindelerregende 100.000 Euro. Daher sind auch die Kosten für die Abmahnung vergleichsweise hoch.
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