Diese Woche im Abmahnmonitor: Der IDO-Verband hat wieder kräftig zugeschlagen. Diesmal ging es um die fehlende Grundpreisangabe und die Werbung mit dem versicherten Versand. Außerdem: Warum die Bezeichnung PU-Leder irreführend ist.
PU-Leder in der Materialangabe
Wer? MH My-Musthave (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 334,75 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein
Als PU-Leder wird Leder bezeichnet, welches aus PVC oder Polyurethan hergestellt wird. Es handelt sich also nicht um echtes Leder. Genau das wird aber durch den Begriff suggeriert. Während durch die handelsübliche Bezeichnung Kunstleder für den Konsumenten klar wird, dass es sich nicht um Echtleder handelt, ist das Ganze bei PU-Leder nicht so klar. Durch diese Bezeichnung wird das billige Imitat in die Nähe von echtem Leder gerückt. Das Ergebnis: Der Verbraucher wird in die Irre geführt und kauft das Produkt in falscher Erwartung. Es handelt sich also um eine Irreführung (mehr dazu).
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