Vielen Online-Händlern ist er bekannt: der IDO Verband, der seit ein paar Jahren Online-Händler abmahnt. In aller Regel waren die uns vorliegenden Abmahnungen gerechtfertigt, weshalb fast alle Online-Händler eine Unterlassungserklärung abgaben. Werden die Fehler jedoch im Anschluss nicht beseitigt, droht die Forderung einer Vertragsstrafe durch den IDO Verband. Zahlreiche Online-Händler ereilte in letzter Zeit dieses Schicksal.
Den Abmahnschreiben des IDO Verbandes liegt stets eine Unterlassungserklärung bei, die der Online-Händler unterzeichnen soll. In dieser heißt es, der Abgemahnte verpflichtet sich zur Zahlung einer Strafe (die sog. Vertragsstrafe) für den Fall eines erneuten Verstoßes. In aller Regel haben die Online-Händler die geforderte oder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Ab diesem Zeitpunkt muss der Abgemahnte alle Fehler beseitigt haben, auf die sich die Unterlassungserklärung bezieht, sonst droht eine Vertragsstrafe, die im Einzelfall sogar mehrere Tausend Euro betragen kann.
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Mir ist das passiert. Hintergründe gerne bilateral, derzeit versuche ich nur deren Masche herauszubekomme n. - Und ich habe da einen Verdacht. Wenn der zutreffen sollte, sind das Betrüger. Daher bitte gerne melden: walter.delfst-online.de
Danke im Voraus
Viele Grüße
Walter Delfs
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So einfach wird man Millionär.
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vielen Dank für's aufmerksame Lesen! Da hatte sich tatsächlich der Fehlerteufel eingeschlichen. Wir haben die Stelle entsprechend korrigiert und es muss natürlich heißen:
"Achten Sie darauf, dass der Grundpreis gegenüber dem Gesamtpreis nicht optisch hervorgehoben sein darf."
Die Redaktion
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Achten Sie darauf, dass der Grundpreis gegenüber dem Grundpreis nicht optisch hervorgehoben sein darf.
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