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120.000 Euro Schadensersatz: Ein Lehrstück über die Urheberrechtsabmahnung

Veröffentlicht: 22.04.2026
imgAktualisierung: 22.04.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
22.04.2026
img 22.04.2026
ca. 2 Min.
Schif aus Geldschein sinkt
alexkalina / Depositphotos.com
Ein aktueller Fall zeigt: Wer Produktdesigns ohne explizite Lizenz nutzt, riskiert horrende Schadensersatzforderungen.


Es gibt Abmahnungen, die schmerzen und sie sind ärgerlich und dann gibt es Abmahnungen, die ein Geschäft ruinieren. Weil ein Unternehmen über Jahre hinweg spezifisch gestaltete Sportartikel vertrieben hat, ohne die Urheberrechte zu berücksichtigen, droht nun eine massive finanzielle Belastung.

Dieser beachtliche Schadensersatzfall verdeutlicht, wie schnell sich Forderungen im Urheberrecht durch Zinsen und Strafzuschläge in sechsstellige Höhen schrauben können.

Der Fall: Jahrzehntelange Nutzung ohne Erlaubnis

Ein Fanartikel, der seit Jahrzehnten unzählige Male verkauft wurde, ein geschütztes Design und ein Anbieter, der dasselbe Design gewerblich nutzt, ohne Lizenz, ohne Genehmigung, ohne Namensnennung. Dieses Szenario ist Ausgangspunkt einer urheberrechtlichen Abmahnung, die jüngst ein Unternehmen überrascht hat und eine Gesamtforderung von rund 120.000 Euro in den Raum stellt.

Dass Urheberrechtsverletzungen teuer werden können, ist bekannt. Doch wie kommt eine Summe von über 120.000 Euro zustande?

So kommt es zu einer sechsstelligen Forderung

Die Grundlage bildet die sogenannte Lizenzanalogie. Wer ein fremdes Design gewerblich nutzt, benötigt eine Lizenz. Wer keine hat, schuldet dem Rechteinhaber rückwirkend das, was eine vernünftige Lizenzvereinbarung gekostet hätte, die sogenannte fiktive Lizenzgebühr.

Besonders tückisch. Wer ein fremdes Design nutzt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, die Urheberin oder den Urheber namentlich zu nennen. Unterbleibt die Nennung, wie hier vorgeworfen, wird auf den Schadensersatz ein Zuschlag von 100 Prozent fällig. Hinzu kommen Zinsen seit dem jeweiligen Verletzungsbeginn sowie Anwaltskosten, die sich am Gegenstandswert orientieren. Im vorliegenden Fall beläuft sich die Gesamtforderung auf über 118.000 Euro zuzüglich knapp 3.000 Euro Anwaltsgebühren. Die Forderung verwandelt sich somit schnell in eine existenzbedrohende Summe.

Händler sollten sich auch nicht darauf verlassen, dass vergangene Fehler verjähren. Während der Unterlassungsanspruch oft kurzfristiger greift, gilt beim Schadensersatz häufig die zehnjährige Frist für den Schadensersatz. Das bedeutet: Alles, was ein Unternehmen durch die unlizenzierte Nutzung an Kosten gespart oder an Umsatz erzielt hat, kann über ein Jahrzehnt hinweg zurückgefordert werden.

Beispiel: Ein Händler nutzt ein geschütztes Produktdesign 8 Jahre lang ohne Lizenz und ohne Namensnennung des Urhebers. 

  • Schritt 1 – Fiktive Lizenzgebühr (was eine marktübliche Jahreslizenz für ein solches Design gekostet hätte): 5.000 Euro pro Jahr × 8 Jahre = 40.000 Euro
  • Schritt 2 – Zuschlag Namensnennungspflicht: 100 Prozent Aufschlag auf die Lizenzgebühr = + 40.000 Euro
  • Schritt 3 – Zinsen: 5 Prozent p.a. über Basiszinssatz ab erstem Verstoß = + 18.000 Euro
  • Schritt 4 – Anwaltskosten: = + 3.000 Euro
  • Gesamtforderung: 101.000 Euro

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 22.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 22.04.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Tim Zimmer
10.05.2026

Antworten

Worum ging es hier denn konkret?
Redaktion
11.05.2026
Hallo Tim, es ging um Mini-Trikots, die man aus dem Fußball-Merch kennt ;) Wir wollen jedoch nicht weiter ins Detail gehen, um die Verhandlungen zwischen den Parteien aktuell nicht zu gefährden. Viele Grüße, die Redaktion
öjendorfer
23.04.2026

Antworten

naja, kein Wunder, das dieses Land den "Bach runter geht" mit all dieses Vorschriften und leicht verdientes Geld damit. Hat der Hersteller nicht auch durch den Verkauf - ohne Lizenz- viel Geld verdient? tschüss