Social Media ist für viele Online-Händler einer der wichtigsten Marketingkanäle – ob für Produktvorstellungen, Reels, Werbeanzeigen oder Influencer-Kooperationen. Gleichzeitig steigt die Zahl der Abmahnungen rasant: Musik, Bilder, Werbekennzeichnung, Datenschutz, Markenrechte – schon ein einzelner Verstoß kann teuer werden.
Diese Aufzählung zeigt dir die zehn häufigsten Abmahngründe im Social-Media-Bereich, die speziell für Online-Shops relevant sind – und wie du dich davor schützt.
Musiknutzung ohne Lizenz
Die unerlaubte Nutzung von Musik ist aktuell einer der häufigsten und teuersten Abmahngründe im Social-Media-Bereich – und betrifft Online-Händler besonders stark. Viele Unternehmen produzieren Reels, TikToks oder Produktvideos, in denen trendige Songs verwendet werden, ohne sich bewusst zu sein, dass diese Musik fast immer urheberrechtlich geschützt ist. Fehler Nummer eins liegt darin, dass zwar die integrierten Musikbibliotheken der Plattformen genutzt werden, jedoch nicht die kommerziellen. Das bedeutet, dass Firmenaccounts und bezahlte Werbeanzeigen viele populäre Songs gar nicht verwenden dürfen, selbst wenn sie innerhalb der App auswählbar wirken.
Fehler Nummer zwei liegt in dem Irrglauben, dass man mit den entsprechenden kommerziellen Musikbibliotheken sicher sein kann, denn auch diese können unlizenzierte Musik enthalten. Sobald ein Händler diese Inhalte gutgläubig auf den eigenen Account übernimmt oder sogar in Werbeanzeigen einsetzt, wird er selbst zum Verantwortlichen und kann für die Musiknutzung belangt werden. Rechteinhaber sind inzwischen sehr aktiv und fordern Lizenzgebühren, Unterlassungserklärungen oder Schadensersatz, der schnell im vierstelligen Bereich liegen kann.
So vermeidest du Abmahnungen:
- Nur Musik aus den offiziellen Bibliotheken der Plattform nutzen.
- Sich im Zweifel unbedingt über die kommerziellen Nutzungsrechte versichern.
- Alternativen: lizenzfreie Musik, Creator-Libraries, eigene Sounds.
Bilderklau
Die Nutzung fremder Bilder ohne saubere Rechteklärung gehört zu den häufigsten Abmahngründen. Viele Händler greifen spontan zu Fotos aus Google, Pinterest oder Screenshots – oft, ohne zu wissen, dass diese urheberrechtlich geschützt sind. Der Klassiker, wie im ganz normalen Online-Handel, setzt sich auch in den sozialen Medien fort.
So vermeidest du Abmahnungen:
Nur eigene, lizenzierte oder vertraglich freigegebene Fotos nutzen und sämtliche Nutzungsrechte schriftlich dokumentieren.
Upload ohne Zustimmung
Beim Hochladen von Bildern und Videos auf Plattformen wie Instagram oder TikTok räumen Nutzer der Plattform automatisch weitreichende Nutzungsrechte ein. Postet ein Händler Inhalte, die ihm nicht gehören – etwa Fotos vom Hersteller oder Material aus Stockarchiven –, überträgt er damit ungewollt Rechte von Dritten an die Plattform. Genau das ist eine häufige Abmahnbasis, weil die ursprünglichen Rechteinhaber dieser Weitergabe möglicherweise nie zugestimmt haben, wenn das Material nur für die Website, nicht aber für Social Media freigegeben wurde.
So vermeidest du Abmahnungen:
Vor jedem Upload prüfen, ob Upload-, Bearbeitungs- und Weitergaberechte ausdrücklich vorliegen und vertraglich abgesichert sind.
Reacten, Duetten & Remixen ohne klare Rechtslage
Reacts, Remixes und Stitches wirken auf TikTok und Co. unkompliziert, sind rechtlich aber sensibel. Fremde Videos sind urheberrechtlich geschützt – wer sie nutzt, muss entweder eine Erlaubnis haben oder das Zitatrecht erfüllen. Letzteres greift nur, wenn du das Original wirklich kommentierst, analysierst oder kritisierst. Eine reine „lustige Reaktion“ ohne echten Bezug reicht nicht.
Unproblematischer ist es, wenn du die offiziellen Remix-/Duett-Funktionen nutzt, denn hier hat der Creator die Weiterverwendung bewusst freigegeben. Aber: Für Werbung, Ads und kommerzielle Nutzung ist oft trotzdem eine zusätzliche Zustimmung nötig.
So vermeidest du Abmahnungen:
Nutze nur Inhalte, die über Remix/Duett/Stitch eindeutig freigegeben sind, zitiere nur kurze Ausschnitte mit klarer inhaltlicher Auseinandersetzung und korrekter Quellenangabe – oder hole im Zweifel eine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers ein, besonders bei Werbung.
Fehlende oder fehlerhafte Werbekennzeichnung
Werbung muss klar und unmissverständlich als solche erkennbar sein – das gilt sowohl für Unternehmen als auch für Influencer, mit denen sie zusammenarbeiten. Nicht gekennzeichnete Produktempfehlungen oder versteckte Werbehinweise können schnell als Schleichwerbung gewertet werden. Händler tragen außerdem Mitverantwortung: Wenn ein Influencer im Auftrag eines Shops falsch kennzeichnet, kann das Unternehmen ebenfalls belangt werden.
So vermeidest du Abmahnungen:
Alle werblichen Inhalte deutlich kennzeichnen und Influencer vertraglich verpflichten, klare und korrekte Werbehinweise zu verwenden.
Verstöße gegen Werberegeln
Neben der Kennzeichnung spielt der Inhalt der Werbung eine zentrale Rolle. Übertriebene Aussagen („100 Prozent garantierte Spitzenqualität“, „wissenschaftlich bewiesen“, „wirkt sofort“) können schnell als irreführend gelten. Besonders streng reguliert sind gesundheitsbezogene Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik oder Wellnessartikel. Selbst Influencer dürfen in diesen Bereichen keine überzogenen Wirkversprechen machen – und Händler sind verpflichtet, ihre Partner darauf hinzuweisen.
So vermeidest du Abmahnungen:
Nur belegbare Aussagen nutzen, keine unzulässigen Gesundheitsversprechen machen und alle Claims vorher rechtlich prüfen lassen.
Gewinnspiele und Verlosungen ohne transparente Regeln
Gewinnspiele wirken einfach, sind aber rechtlich komplex. Es braucht klare Teilnahmebedingungen, Angaben zu Ablauf, Gewinnen, Ausschlussgründen und Datenschutz. Viele Händler verstoßen zudem gegen Plattformregeln, etwa indem sie das Teilen eines Beitrags zur Pflicht machen oder keine Datenschutzhinweise geben. Ohne saubere Formulierung der Bedingungen drohen Abmahnungen.
So vermeidest du Abmahnungen:
Transparente Teilnahmebedingungen erstellen, gut sichtbar verlinken und unbedingt die Plattformrichtlinien berücksichtigen.
Fake-Follower, Fake-Kommentare und gefälschte Rezensionen
Der Kauf von Followern, Likes oder Kommentaren wird als unlauterer Wettbewerb gewertet. Auch gefälschte Bewertungen – ob durch das Unternehmen selbst, durch Mitarbeitende oder über externe Dienstleister – sind klar abmahnfähig. Händler, die mit Influencern arbeiten, laufen ebenfalls Gefahr, wenn deren Reichweite künstlich erhöht wurde und dadurch Werbeversprechen verzerrt werden.
So vermeidest du Abmahnungen:
Echte Interaktionen fördern, keine gekauften Engagement-Booster nutzen und Influencer auf echte, nachvollziehbare Reichweiten prüfen.
Markenrechtsverstöße (Logos, Begriffe, Hashtags)
Viele Marken sind rechtlich geschützt – nicht nur Logos, sondern auch Begriffe, Farben, Slogans oder sogar Hashtags. Online-Händler, die diese markenrechtlich geschützten Elemente ungefragt in Social Posts, Produktfotos oder Kampagnen verwenden, laufen Gefahr, eine Markenrechtsverletzung zu begehen.
So vermeidest du Abmahnungen:
Markennamen, Logos oder geschützte Begriffe nur nutzen, wenn dies rechtlich ausdrücklich erlaubt oder zwingend notwendig ist.
Persönlichkeitsrechte und Datenschutzverletzungen
Ein Screenshot einer positiven Bewertung enthält den vollen Namen. Ein Versandetikett mit Adresse rutscht im Unboxing-Video ins Bild. Fotos oder Videos, auf denen Personen oder deren Daten erkennbar sind, dürfen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden. Datenschutzrechtlich sensibel sind außerdem Screenshots von Gesprächen, Bewertungen, Nachrichten oder interne Systeme.
So vermeidest du Abmahnungen:
Nur Personen- und Kundendaten posten oder verarbeiten, wenn eine dokumentierte Einwilligung vorliegt und die DSGVO eingehalten wird.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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