Ein Gesetzesentwurf des Bundestages sieht vor, dass bei Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Intersexualität) künftig im Geburtenregister nicht mehr zwangsläufig die Bezeichnung „weiblich” oder „männlich” gewählt werden muss. Der Betroffene kann die Angabe streichen lassen oder aber auf die dritte Möglichkeit „divers” ausweichen.
Ganz neu ist die Diskussion um die Stellung von intersexuellen Menschen nicht: Bereits 2017 hatten die Karlsruher Richter zugunsten eines Intersexuellen entschieden, der sich von den Behörden nicht das Etikett „weiblich” oder „männlich” aufdrücken lassen wollte. Nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Eintragung ins Geburtenregister liegt nun der Gesetzentwurf des Bundestages vor. Die Karlsruher Entscheidung hat aber nicht nur Folgen für die Gesetzgebung.
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