Gilt bei einer Matratze mit entfernter Schutzfolie das Widerrufsrecht? Dem EuGH wurden jetzt zwei entscheidende Fragen zur Klärung vorgelegt.
Online-Shopping geht mit mehrere Vorteilen einher: Man lässt sich die Produkte ganz bequem nach Hause schicken, kann sie dort testen und was nicht passt oder gefällt, kann einfach wieder zurückgeschickt werden. Was so einfach klingt, gilt allerdings nicht für jeden Artikel. Der Bundesgerichtshof musste sich jetzt mit dem Widerrufsrecht beim Online-Matratzen-Kauf auseinandersetzen. Der Fall: Ein Mann wollte seine im Internet bestellte Matratze wieder zurückschicken, hatte die Schutzfolie aber bereits entfernt, woraufhin ihm der Online-Shop die Rücknahme verweigerte (wir berichteten).
Bereits während der im diesem Sommer stattgefundenen Verhandlung machte der BGH darauf aufmerksam, dass hinsichtlich des Themas Matratzen und Widerrufsrecht in jedem Fall der EuGH hinzugezogen werden muss. Zur endgültigen Klärung wurde diesem nun zwei entscheidende Fragestellungen zur Klärung vom Bundesgerichtshof vorgelegt.
Kommentar schreiben