Novelle erhöht Kinder- und Jugendschutz
Der im Jahr 2003 in Kraft getretene Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist eine vertragliche Regelung zwischen den Bundesländern. Er regelt die Einschränkungen (Sendezeit, Kennzeichnungspflicht, Jugendschutzprogramme), denen Anbieter von Telemedien und Rundfunk aus Gründen des Jugendschutzes unterliegen.
Mit der vorliegenden JMStV-Novelle geht es den Ländern darum, die "regulierte Selbstregulierung" beim Jugendmedienschutz weiterzuentwickeln. Kinder und Jugendliche sollen künftig besser vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten im Internet geschützt werden, indem Webseiten-Betreiber (z.B. von Erotik-Angeboten) ihre Seiten nach mehreren Altersstufen klassifizieren (ab 6, 12, 16 oder 18 Jahren und „ohne Altersbeschränkung“). Da Webseiten jedoch, anders als Spielfilme auf DVDs, dynamisch sind und sich deren Inhalte ständig ändern können, ist eine Klassifikation in der Praxis nur schwer umsetzbar. Die derzeitige Pflicht für Anbieter, Verfahren zur Verifizierung des Alters oder zeitliche Einschränkungen des Abrufs von Inhalten im Netz sicherzustellen, kann zudem durch die neue Altersstufen-Klassifizierung (age.de-xml-Standard) umgangen werden.
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