Was können Betroffene tun?
Rechtlich gesehen handelt es sich beim Kauf einer manipulierten und damit wertlosen Karte um einen Mangel und damit greift das Gewährleistungsrecht. Wer solch einen Gutschein gekauft hat, hat also Anspruch auf Kaufpreiserstattung oder Herausgabe eines Gutscheins im vollen Wert. Die Opfer, die auf eine der Telefonmaschen hereingefallen sind, sind dagegen schlechter gestellt. Sie müssen sich direkt an die Polizei wenden, wenn sie Kriminellen auf den Leim gegangen sind.
Damit es nicht dazu kommt, sollte man sich die Gutschein-Karten aus dem Supermarkt genau ansehen und beispielsweise mehrere Exemplare vergleichen. Die manipulierten Barcodes sind überklebt und sollten demnach einen leichten Absatz erkennen lassen.
Für die zweite Konstellation hat Amazon selbst einen Tipp parat: „Sobald der Betrüger Zugriff auf einen Einlösungscode oder eine Geschenkkarte hat, ist der Gutscheinbetrag wahrscheinlich bereits ausgegeben, bevor du dich bei der Polizei oder bei Amazon melden kannst“, warnt Amazon. Vermeintliche Anrufe von Amazon oder aus dubiosen Preisausschreiben sollten daher unbedingt stutzig machen und der Gang zur Polizei erfolgen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben