Daten werden nach sechs Monaten gelöscht
Für viele dürfte sich das Mitleid in Grenzen halten, wenn sie hören, dass es der Schufa nun selbst an den Kragen geht. Der EU-Generalanwalt ist der Meinung, dass die Erstellung des Schufa-Scores und die daraus gezogenen Schlüsse gegen die DSGVO verstoßen, weil sie ausschließlich aus Profiling beruht. Auch die Klärung, wie lange die Daten zu einer Restschuldbefreiung gespeichert werden dürfen, steht auf der To Do-Liste des EuGH.
Um Klarheit und Sicherheit für die Verbraucher:innen zu schaffen und nicht den langen Instanzenweg abzuwarten, hat die Schufa die Speicherdauer der Restschuldbefreiung von sich aus auf sechs Monate verkürzt. Zuvor waren es noch drei Jahre. Für die Praxis bedeutet dieser von der FAZ als vorauseilender Gehorsam bezeichnete Akt, dass alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28.03.2023 länger als sechs Monate gespeichert waren, automatisch gelöscht werden.
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