Rechtsunsicherheit – Rivva schränkt seinen Dienst ein
Mit dem Online-Medien-Aggregator Rivva hat das neue Leistungsschutzrecht sein erstes großes Opfer gefunden, noch bevor das Gesetz überhaupt in Kraft getreten ist. Da durch das Gesetz nicht genau geklärt wird, welche Länge die Snippets haben dürfen, die ohne ausdrückliche Erlaubnis des Presseverlags kostenfrei genutzt werden können, hat Rivva bekannt gegeben, etwa 650 Online-Medien aus dem Dienst auszuschließen. Nach Angaben von Rivva handelt es sich dabei um Lokalzeitungen sowie Magazine und deren Blogs. Die Verlage, denen diese Online-Medien angehören, haben sich bisher im Gegensatz zu anderen Presseverlagen noch nicht eindeutig zu ihrem Umgang mit dem am 01. August 2013 in Kraft tretenden Leistungsschutzrecht geäußert. Aus diesem Grund hat der Online-Medien-Aggregator beschlossen auf diese Inhalte zu verzichten, um kein Risiko einzugehen.
Springer geht vor Google in die Knie – Leistungsschutzrecht gescheitert?
Bereits Anfang Juli hatte sich Google in Vorbereitung auf das neue Leistungsschutzrecht entschlossen, auf Nummer sicher zu gehen und die Zustimmung der Online-Medien zur weiteren Indexierung bei Google beziehungsweise Google News einzuholen. Namenhafte Online-Medien wie Spiegel Online, Zeit Online oder Süddeutsche.de hatten sich danach umgehend für eine Indexierung über den 31. Juli 2013 hinaus ausgesprochen, während der Springer Verlag eine Antwort lange Zeit schuldig blieb. Im Vorfeld hatte sich die Axel Springer AG genau wie Hubert Burda Media stets als Befürworter gezeigt und für ein eigenes Leistungsschutzrecht der Presseverlage gekämpft. Der Springer Verlag hatte sich auch stets dafür ausgesprochen bereits kleinste Snippets mit einer Lizenzgebühr für die Nutzung durch Dritte zu belegen.
Vom Suchmaschinenriesen Google vor die Wahl gestellt, noch in den Google News aufzutauchen oder eben nicht, haben einige Verlage trotz des Gesetzes kapituliert und der weiteren kostenfreien Nutzung ihrer Presseartikel zugestimmt. Kurz vor dem Inkrafttreten ist auch der Verlagsriese Axel Springer AG eingeknickt und hat der weiteren Listung seiner journalistischen Online-Inhalte bei Google News zumindest vorläufig zugestimmt.
Wirklich überraschend ist diese Entscheidung der Verlage nicht, denn durch die Listung bei Suchmaschinen und News-Aggregatoren erhöht sich die Reichweite von Online-Medien deutlich. Ein Verzicht auf die Listung beim Branchenführer würde unter anderem zu Einbrüchen bei Leserzahlen sorgen und sich somit negativ auswirken. Ob das Leistungsschutzrecht am Ende überhaupt Sinn macht und von Verlagen genutzt wird, bleibt abzuwarten. Vorläufig wird sich ab dem 01. August zumindest bei Google News nichts wesentlich ändern. Abzuwarten bleibt allerdings noch, wie sich der zweite Hauptstreiter für ein Leistungsschutzrecht der Presseverleger entscheiden wird. Auch Hubert Burda Media hat sich inzwischen vorläufig für die weitere Sichtbarkeit bei Google News entschieden.
OnlinehändlerNews und das Leistungsschutzrecht
OnlinehändlerNews wird das neue Leistungsschutzrecht nicht für sich nutzen und hat bereits Anfang Juli seine Zustimmung zur weiteren kostenlosen Sichtbarkeit in den Google News gegeben. In diesem Sinne kann auch jeder, der unsere Texte verlinken will, weiterhin kostenfrei kurze Texte kopieren und dafür nutzen. Auch zukünftig freut sich OnlinehändlerNews über jede Verlinkung und wird keine Lizenzgebühren für die Verwendung von Snippets erheben.
Kommentar schreiben