In unserem Newsflash informieren wir kurz und bündig über rechtliche Neuigkeiten. Diese Woche geht es um den Datenschutz.
Kein flächendeckendes Internet, Chaos im Homeschooling oder ein Fax vom Geschäftspartner. Was das Thema Rückschritt angeht, liegt Deutschland ganz weit vorn. Nun könnte die Digitalisierung noch einmal einen ganz unerwarteten Schub bekommen. Wo der Datenschutz sonst ein Hinderungsgrund ist und die Digitalisierung behindert, könnte sie beim Fax gerade das Zünglein an der Waage sein.
Zuletzt wurde das Fax bundesweit belächelt, als es für die regelmäßige Meldung der Corona-Infizierten durch die Gesundheitsbehörden das Mittel der Wahl war. In Behörden ist das Fax aber auch sonst noch gerne genommen. Genau das kritisiert jetzt die Bremer Datenschutzbeauftragte. Für die Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, in dem Falle Gesundheitsdaten, sei gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Nutzung von Fax-Diensten unzulässig. Hier ist nicht das Fax an sich das Problem und dass die Nachricht offen sichtbar beim Empfänger ankommt. Grund seien technische Änderungen in den Telefonnetzen, nach denen keine exklusiven Leitungen mehr genutzt werden und somit ein Zugriff Dritter möglich ist. Zudem werden oft Systeme genutzt, die ankommende Faxe automatisiert in eine unverschlüsselt E-Mail umwandeln und diese dann an bestimmte E-Mail-Postfächer weiterleiten.
Die Lösung sieht die Datenschutzbeauftragte in Ende-zu-Ende verschlüsselten E-Mails oder in der herkömmlichen Post – aber bitte keine Postkarte.
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