Kreative Werbemaßnahmen und Slogans können den Erfolg eines Produkts oder einer Dienstleistung beflügeln. Doch nicht immer sind diese auch rechtlich zulässig. Zur Vermeidung - auch unbewusster - Verstöße gegen das Verbot der irreführenden Werbung stellt Ihnen dieser Beitrag einige Aspekte vor, welche Sie bei der Ausgestaltung Ihrer Werbemaßnahme beachten sollten.

Werbemaßnahmen sind zur Präsentation eines Produkts oder einer Dienstleistung nahezu unerlässlich. Häufig wird im Rahmen kreativer Werbeaussagen jedoch übers Ziel hinaus geschossen, was zur Folge haben kann, dass die jeweilige Werbung gegen das Verbot der irreführenden Werbung verstoßen kann. Um rechtliche Konflikte zu vermeiden, sollte die Werbung daher auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Teil 3 der Beitragsreihe über das Verbot der irreführenden Werbung stellt Ihnen daher einige Beispielsfälle vor, die Ihnen ein Gespür dafür vermitteln sollen, welche Aussagen in der Werbung erlaubt sind und welche nicht.
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